NACHHALTIGKEIT

“Sustainable finance”
Verordnung (EU) 2019/2088

des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Daraus entstand die Verordnung 2019/2088 welche es ab dem 10.03.2021 umzusetzen gilt.

Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensleitsätze zu legen.

Bei unserer Versicherungsberatungstätigkeit beziehen wir solche Nachhaltigkeitsrisiken, aufgrund Informationen die die Produkthersteller liefern, ein.Unter Nachhaltigkeitsrisiken versteht man Ereignisse, Umstände und Bedingungen in den Bereichen ESG ( Erklärung siehe Ende des Absatzes) welche tatsächlich oder möglicherweise negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten.Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausschließlich nur aufgrund der Informationen die wir den Angeboten, Produktinformationsblättern, Informationen der Websites der Anstalten wie Kapitalanlagegesellschaften entnehmen können, die wir aber nicht überprüfen bzw. überprüfen können.Dementsprechend können wir für diese dort bekanntgegeben Informationen auch keine Haftung übernehmen.Auch für zeitliche Abläufe und ständige Aktualisierung Ihres möglicherweise gekauften Produktes können wir keine Haftung übernehmen. Produkte mit Investitionen im Bereich Gewinnung/Herstellung/Verarbeitung von Lithium kann heute im Bereich Umwelt ein Trend sein der sich durch mögliche Erkenntnisse in Zukunft massiv nachteilig auswirken kann. (Umwelteinflüsse, gesundheitliche negative Auswirkungen auf die Menschheit,..) Historisch betrachtet kann man Asbest und Produkte damit anführen. Wir sehen es als unsere Aufgabe mit Ihnen gemeinsam die Informationen der Anstalten aufzuarbeiten, gemeinsam zu bedenken und mögliche Produkte die nicht nachhaltig bzw. schädlich wirken könnten aus dem Produkt, wenn möglich, zu entfernen.Die schlussendliche Entscheidung für welches Produkt in welcher Zusammensetzung sie wählen bleibt aber weiterhin bei Ihnen als Kunde.Gerade bei klassischen Lebensversicherungen könnten historische Investitionen noch weiterhin in Energiegewinnung aus Kohle, Energiegewinnung aus Atomkraft, Energiegewinnung aus Zerstörung der Flussökosysteme investiert bleiben und erst neue Veranlagung von zukünftigen Geldern oben genannte Bereiche ausgrenzen.Bei aktiv gemanagten Fonds ändern sich laufend die Klassifizierungen wobei es durchaus auch sein kann nicht mehr in ein gleiches ursprüngliches Rating der möglichen Klasse 2 von möglichen 5 betreffend ESG zu investieren weil es andere Vorschriften, Verordnungen oder Gesetze verbieten oder es keine entsprechenden Produkte dieser Klasse mehr gibt.

(E Environment Umwelt, S Social Soziales G Governance Unternehmensleitsätze)

Unsere dahingehende firmeneigene Strategie haben wir für unsere Kunden wie folgt dargestellt erarbeitet und werden wir diese nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen bestmöglich umzusetzen.

Sämtliche Informationen zu den von uns angebotenen Produkten sind auf den Websiten der von uns vertretenden Anstalten befindlich und werden dort auch laufend aktualisiert. Infolge der sich ständig änderten Produkte innerhalb kürzester Zeiträume ist es uns aufgrund unserer Firmengröße, dem technisch notwendigen großen wie zeitintensiven Aufwand nicht möglich diese laufend aktuell auf unserer eigenen Website zu publizieren.Es wäre uns auch nicht möglich diese historisch laufend und ständig als Nachschlagewerk verfügbar zu machen und in Bezug auf Nachhaltigkeit Umwelt infolge extrem großer Datenmengen und des zusätzlichen Energieverbrauchs nicht mit unserem Umweltgedanken in Einklang zu bringen. Wir bitten dahingehend um Verständnis.

Die von uns vertretenen Anstalten finden Sie im Unterpunkt Impressum und Datenschutz oder historisch nachverfolgbar im Gewerbeinformationssystem der Republik Österreich www.gisa.gv.at.

In unserer Strategie führen wir im Beratungsprotokoll einen neuen Baustein ein der sich nach dem Kundenwunsch richtet welche Produkte gewünscht werden. Wir unterscheiden nach 

1)nachhaltige Produkte 

2) Mischprodukte 

3) nicht nachhaltige Produkte 

4) kein Wunsch nach Nachhaltigkeitsklassifizierung seitens Kunde. Er wird seine Produkte bzw. seine Auswahl anhand eigener anderer Kriterien treffen.

Diese Nachhaltigkeitszielmarktdefinition bzw. diesen Kundenwunsch berücksichtigen wir dann bei den verschiedenen Anstalten und lassen diese Angaben des Kunden in den Beratungsprozess bei Auswahl Punkt 1 und 2 einfließen. Je nach Anstalt wird derer interner Nachhaltigkeitszielmarkt erklärt, analysiert und deren Auswahlelemente wie Nachhaltigkeitsprodukt / ESG Produkt ja/nein gemeinsam mit dem Kunden besprochen und der Kunde kann das passende Produkt bzw. die passende anteilige Produktauswahl für sich wohl informiert selbst treffen. Zusätzlich umfasst die Beratung dann auch wie die von uns angebotenen Anstalten Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und berücksichtigen. Dies in Hinblick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensleitsätze.

Die entsprechenden durch die Versicherungsanstalten zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen derer Websites werden auf Wunsch des Kunden gemeinsam besprochen und erörtert.Wir empfehlen jedem Kunden schon vor der ersten Beratung sich in die allgemeinen Unterlagen die die Anstalten und Kapitalanlagegesellschaften öffentlich anbieten einzulesen.

Zur weiteren Beratung und Strategie werden wir Ihnen als Kunde auch spezielle reine„grüne ESG Produkte“ der jeweiligen Häuser nach Auswahl Punkt 1 bzw. Punkt 2 wie oberhalb angeführt anbieten insofern Sie dies wünschen.

(E Environment Umwelt, S Social Soziales G Governance Unternehmensleitsätze)

Sollten die Versicherungsanstalten und Kapitalanlagegesellschaften über Nachhaltigkeitsratings namhafter Ratingagenturen verfügen werden auch diese besprochen und gemeinsam analysiert. Dies wären beispielhaft angeführte Klassifizierungen wie Morningstar Sustainability Rating , bestimmte Umweltzeichen von Ländern oder Intiativen wie die Branchen Intitiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung. Sollte es zukünftig technische Regulierungsstandards der Europäischen Union geben werden wir Ihnen auch diese präsentieren und im Beratungsprozess berücksichtigen insofern sie dies als Kunde ausdrücklich wünschen.Wir werden laufend unsere Prozesse in der Beratung evaluieren und verbessern versuchen alsbald es einheitlich europäische Standards in der Bewertung von ESG gibt und die europäische Union wünschenswerter Weise ein kostenloses Tool zur Verfügung stellt wie einheitlich in Europa automationsunterstützt schnellstmöglich eine wohl fundierte wie korrekte Entscheidung in Bezug auf ESG getroffen werden kann.

Wie, ob und wann sich Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf den Ertrag und andere Faktoren auswirken werden können wir infolge unzureichender Einsicht in die Produktlandschaften Kapitalanlagegesellschaften bzw. Versicherungsanstalten (beide kurz : Produkthersteller) nicht einschätzen und haben auch nicht die Möglichkeit aufgrund unserer Firmengröße dies zu überprüfen.Die Selbsteinschätzung der Produkthersteller werden wir Ihnen selbstverständlich bei Verfügbarkeit präsentieren.Eine Firma die in den Niederlanden direkt an der Küste seine Produktion hat könnte infolge Meerwasserspiegelanstieg möglicherweise jahrzehntelang negativ bilanzieren.  Solche Einschätzungen obliegen den Produktherstellern. Insofern es solche Unterlagen zu deren Einschätzungen gibt werden wir Ihnen diese aushändigen bzw. finden Sie diese auf den Websiten der Anstalten bzw. Fondgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften. Aufgrund der neu geschaffenen Regularien und fehlender Erfahrung auf dem Gebiet der Einschätzung wie sich nachhaltige Investments entwickelt haben bzw. entwickeln werden kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesagt werden und hängt schlussendlich auch von vielen Faktoren ab wie man beispielsweise die Klimaerwärmung stoppen, Korruption und Betrug verhindern, Förderungen aus Steuergeldern und Steuergelder nachhaltig einsetzen kann und Regierungen wie Politiker selbst nachhaltig in deren Wirkungskreisen zukünftig agieren werden.Als Beispiel könnte man bei letzterem Punkt die Umweltverschmutzung durch Corona anführen indem mittels Essen to Go zusätzliche Kunststoffverpackungen benötigt werden weil man der Gastronomie eine umweltschonendere Essensausgabe durch Direktverzehr vor Ort verbietet. Sollten die Versicherungsanstalten solche Einschätzungen anbieten können wird man ebendiese auf den jeweiligen Websites der Anstalten auffinden bzw. werden die Anstalten diese Informationen in den Angebotsunterlagen erfahrungsgemäß berücksichtigt haben.

Neben den Chancen durch nachhaltiges Investieren bestehen auch Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Anlageprozesses von Investmentfonds oder Versicherungsprodukten. Diese können zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils führen und sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken Diese Risiken können zu Wertschwankungen von Positionen im Portfolio eines Fonds aufgrund von Umwelt, Sozial, und/oder Governance Faktoren führen. Hinweise dazu können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt der jeweiligen Anstalt , dem Angebot und Offertunterlagen, dem Internet auf der Seite der Anstalten, Seite der Fondgesellschaften bzw. der Seite der Kapitalverwaltungsgesellschaft finden.

Eine Auswahl oder Nichtauswahl von nachhaltigen Produkten, Titeln bzw. Investments in  den von uns angebotenen Versicherungsprodukten hat bzw. wird keinen Einfluss auf die Vergütung unseres Unternehmens in welcher Form auch immer nehmen. Die Vergütung wird im Einklang mit den Nachhaltigkeitsstrategien der Finanzmarkteilnehmer bzw. Anstalten erfolgen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen gerne eine Beratung zum Thema „Nachhaltiges Investieren“ bzw. „Nachhaltige Produkte“an. Wir werden uns zukünftig auch entsprechend umfassend mit dieser Thematik beschäftigen und Verantwortung übernehmen.

In den Tarifen mit Fondauswahl liegt die Fondauswahl in der Hoheit der Kunden, die sich in frei wählbarer Intensität auf eigenes Risiko auch für nachhaltige Investitionen entscheiden können.

Sonstige Sicherheitshinweise und Gefahrenhinweise sind den jeweiligen Anstalten, Prospekten, Offertunterlagen, Produktinformationsblättern und Internetseiten der Finanzmarktteilnehmer zu entnehmen.

Sämtliche vorvertragliche Informationen nach Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9  der Verordnungen befinden sich auf den Websiten der angebotenen Unternehmen bzw. Finanzmarktteilnehmer.Zudem werden mit dem Angebot, den gesetzlich notwendigen Beilagen sowie Broschüren und Verkaufsprospekten weitere Informationen zur Verfügung gestellt, die allesamt in weiterer Folge dann auch Teil des Beratungsprozesses sind. 

Sie haben daher als Kunde stets die Möglichkeit eine breite Vielfalt an Informationen bei ihrer Produktentscheidung einfließen zu lassen.

aktualisiert am 09 03 2021